Gegen den Missbrauch von 1-Euro-Jobs
Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, dass 1-Euro-Jobber unter bestimmten Voraussetzungen mehr Geld erhalten können. Nämlich genau dann, wenn der “Jobber” mit seiner Tätigkeit eine sozialversichrungspflichtige Arbeit ersetzt.
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