Gegen den Missbrauch von 1-Euro-Jobs

Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, dass 1-Euro-Jobber unter bestimmten Voraussetzungen mehr Geld erhalten können. Nämlich genau dann, wenn der “Jobber” mit seiner Tätigkeit eine sozialversichrungspflichtige Arbeit ersetzt.

Der Fall: Eine Hartz-4-Bezieherin hatte geklagt, weil sie bei der AWO in Karlsruhe als Reinigungskraft eingesetzt wurde – nämlich als 1-Euro-Jobberin, vermittelt durch das örtliche Jobcenter.

Dieses widerspricht jedeoch dem Gesetz, da diese Art von Tätigkeiten sowohl zusätzlich als auch in einem öffentlichen Interesse sein müssen. Dieses war im vorliegenden Fall nicht so. Demnach wurde das Jobcenter dazu verurteilt, der Klägerin den tariflichen Lohn zu zahlen.

Das Interessante dabei ist, dass die AWO hier kein Arbeitgeber, sondern quasi nur Gehilfe des Jobcenters war. Damit war die Stadt voll und ganz für die Vermittlung zuständig und damit auch zahlungspflichtig.

Unserer Meinung nach ein absolut gerechtfertigtes Urteil!

Aktenzeichen: B 4 AS 1/10 R

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