Google Analytics datenschutzkonform einsetzbar

Wir haben auf unserer Homepage auch ein Web-Analyseprogramm laufen, nämlich “Piwik”. Damit schauen wir so, wie viele Leute sich auf unserer Seite täglich bewegt haben. Viel ist es aber nicht, was wir erkennen können: Wo die Besucher waren, von welcher Referer-Seite sie kommen (Suchmaschine oder andere Verlinkung) und noch ein kleines bisschen mehr. Wir können keine Rückschlüsse ziehen, welcher Benutzer nun welche Seiten angesehen hat. Die IP-Adressen werden bei uns gekürzt. Eine Rückverfolgung ist durch uns nicht möglich.

Jetzt lese ich in diversen Blogs, zum Beispiel hier, beim Shopbetreiber-Blog von Trusted Shops, dass man doch Google-Analytics nutzen kann.

“Wieso? Die haben doch Piwik!” Ja, das stimmt, aber irgendwie ist Google-Analytics doch ein “Tacken” besser. Ob man Google nun mag oder nicht, die Tools sind einfach zu bedienen und sie erfüllen ihren Zweck.

Bisher habe wir auf Analytics verzichtet, weil es immer wieder als illegel, unseriös und ich weiß nicht was abgestempelt wurde. In der Tat war es auch so, dass es schon datenschutzrechtliche Bedenken gab – und diese auch nachvollziehbar sind. Nun hat Google nachgebessert und Google Analytics ist nun datenschutzkonform einsetzbar.

Wie das geht, steht im Shopbetreiber-Blog – folgt einfach dem Link oben. Das Rad muss man ja nicht neu erfinden und ich bin heute ein wenig schreibfaul ;-)

 

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